Bildungsminister Cem Özdemir: Einigung auf den Digitalpakt 2.0 als Schritt in Richtung digitale Zukunft (Quelle: BMBF/Stefan Kugler)
Berlin. Nach langwierigen Verhandlungen über den Digitalpakt 2.0 konnte nun endlich eine Einigung erzielt werden. Dem neuen Bundesbildungsminister Cem Özdemir (Grüne) ist innerhalb von vier Wochen ein weiterer Verhandlungserfolg gelungen, den seine Vorgängerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) nicht erreichen konnte. Nach über einem Jahr Verhandlungen mit den Ländern konnte sie kein Ergebnis erzielen.
Die Vereinbarung soll bis Ende der Woche auf der Konferenz der Bildungsminister:innen unterzeichnet und anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt werden. “Unser Anspruch muss nicht weniger als der mündige digitale Bürger sein, denn wer die Technologien der Zukunft nicht beherrscht, wird von ihnen beherrscht”, so Özdemir. Seit Dezember 2022 hatten Bund und Länder über den Digitalpakt 2.0 verhandelt, wobei immer wieder um die Fortführung gebangt wurde (Lehrer News berichtete).
Bis Mitte Februar sollen Bund und Länder gemeinsam abgestimmte Vorschläge erarbeiten. Diese sind allerdings an eine wichtige Bedingung geknüpft: Die neue Bundesregierung muss ihnen erst zustimmen und die finanziellen Mittel bereitstellen, da sie nicht an Zusagen der Vorgängerregierung gebunden ist.
Aus dem Entwurf der Erklärung, der dem Wiarda-Blog vorliegt, wird deutlich, dass die geplante Vereinbarung vor allem auf Kompromissen zwischen Bund und Ländern beruht. Der Bund stellt bis 2030 über einen Zeitraum von sechs Jahren insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung, ein Betrag, der den Ländern erstmals im Spätsommer 2024 angeboten wurde. Die Länder sollen eine gleich hohe Summe beisteuern, wodurch ein Gesamtbudget von fünf Milliarden Euro entsteht. Ein Großteil der Länderfinanzierung soll durch die Anrechnung bereits umgesetzter oder geplanter Maßnahmen erfolgen, die den Zielen des Digitalpakts 2.0 entsprechen.
Die Schwerpunkte der geplanten Maßnahmen bleiben im Wesentlichen unverändert und umfassen drei zentrale Bereiche. Erstens: Der Auf- und Ausbau sowie die nachhaltige Nutzung digitaler Infrastrukturen und Geräte. Zweitens: Die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht im Kontext der Digitalisierung, insbesondere durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie die Förderung einer länderübergreifenden digitalen Bildungsplattform. Drittens: Eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern unter dem Motto “Digitales Lehren und Lernen”, mit Fokus auf die Förderung forschungsbasierter Ansätze zur Qualitätsverbesserung in der digitalen Lehrkräftebildung und der Übertragung dieser Erkenntnisse auf die gesamte Schullandschaft.
Der Bund stellt 2,25 Milliarden Euro für den ersten Schwerpunktbereich und 250 Millionen Euro für den dritten bereit. Auch die Länder bringen neue Mittel ein, insgesamt 500 Millionen Euro – ein Betrag, der dem Landesanteil aus dem Digitalpakt 1.0 entspricht. Wie zuvor können die Kommunen zur Mitfinanzierung herangezogen werden, was zuvor unter Leitung von Stark-Watzinger auf Widerstand gestoßen war.
Die Mittel sollen, wie bereits beim ersten Digitalpakt, als Finanzhilfen gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes an die Länder ausgezahlt werden. Dabei erfolgt die Verteilung nach dem bewährten Königsteiner Schlüssel. Ein Modell, das sich an den tatsächlichen Bedarfen orientiert, wie es zuvor von Stark-Watzinger gefordert wurde, wird nicht weiter verfolgt.
Die von Stark-Watzinger vorgeschlagene verbindliche Fortbildungspflicht wird nicht umgesetzt. Stattdessen haben sich die Länder im zweiten Handlungsstrang darauf geeinigt, die Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte und Schulleitungen sowohl qualitativ als auch quantitativ weiter auszubauen.
Ein geplanter Start der Maßnahmen zum 1. Januar ermöglicht es den Ländern, bereits vorzeitig mit der Umsetzung zu beginnen. Dies würde jedoch bedeuten, dass sie die Kosten zunächst eigenverantwortlich vorfinanzieren müssen.
Kritiker:innen könnten bemängeln, dass Özdemir den Ländern zu viele Zugeständnisse gemacht hat, insbesondere beim Verzicht auf eine verpflichtende Fortbildung. Zusätzlich bleibt der Digitalpakt 2.0 bezüglich der finanziellen Mittel deutlich hinter der vorherigen Version zurück. Dieser hatte einschließlich des Länderanteils und der Corona-Zusatzpakete über fünf Jahre hinweg nahezu sieben Milliarden Euro erreicht. Dennoch wäre eine Einigung ein wichtiges Signal für Kontinuität an den Schulen und ein seltenes Zeichen von Einigkeit im Bildungsföderalismus.