Gemeinsamer Religionsunterricht? Hamburg und Niedersachsen machen es vor

Von
Armend Kokollari
|
29
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January 2023
|
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Gemeinsamer Religionsunterricht? Hamburg und Niedersachsen machen es vor

Hannover/Hamburg. Interreligiöser Unterricht – Ein Begriff, unter dem man sich viel vorstellen kann und dennoch klingt er ungewöhnlich, da er im Schulalltag größtenteils nicht wirklich umgesetzt wurde. In Deutschland wird der Religionsunterricht in den meisten Bundesländern immer noch nach Konfessionen getrennt. Knapp 400 Jahre nach dem Ende des 30-jährigen Krieges, in dem sich beide christlichen Kirchen bis aufs Blut bekämpften, möchten Hamburg und Niedersachen nun Vorreiter werden und ihren Schüler:innen gemeinsamen christlichen Religionsunterricht ermöglichen. Das Modell soll mehrere Vorteile hinsichtlich Toleranz, Dialogbereitschaft und Religionsvielfalt bieten. Hinzu kommt der immer stärkere Rückgang konfessioneller Schüler:innen, der die Zusammenlegung des Unterrichts möglich macht, da somit Kosten für zusätzliches Personal eingespart werden.

"Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach", heißt es in Art. 7, Abs. 3 des Grundgesetzes und ist damit als einziges Fach in der Verfassung verankert. Die Regelung wird aber aufgrund der Hoheit der Länder unterschiedlich umgesetzt. In den meisten Bundesländern gilt grundsätzlich eine Teilnahmepflicht am bekennenden Religionsunterricht. Gleichzeitig wird das Recht gewährt, sich vom Religionsunterricht befreien zu lassen, denn auch das garantiert die Religionsfreiheit. Einerseits, da in Deutschland die Freiheit des Religionsbekenntnisses aus Artikel 4 GG gilt, sodass kein Schüler und keine Schülerin zur Teilnahme an religiösen Übungen gezwungen werden darf. Andererseits macht die Bremer Klausel eine wichtige Ausnahme vom Grundsatz, dass Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ein ordentliches Lehrfach ist – derzeit ist das in Bremen, Brandenburg und Berlin der Fall, wo regulär Ethik, Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde oder christliche Religionskunde unterrichtet wird. Religionen werden dort bekenntnisfrei unterrichtet. Außerdem dürfen religionsmündige Schüler:innen grundsätzlich ab dem 14. Lebensjahr selbst entscheiden, ob sie an “Reli” teilnehmen möchten. Vorher liegt die Entscheidungshoheit bei den Eltern.

In Niedersachsen sprachen sich sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche dafür aus, mit der Landesregierung den nächsten Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen christlichen Religionsunterricht gehen. Ziel sei es, den nach Konfessionen getrennten Unterricht zu ersetzen. Ein gemeinsamer Religionsunterricht wäre bundesweit einzigartig. Ab dem Schuljahr 2025/26 könnte das Fach an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen unterrichtet werden. Der nicht konfessionelle christliche Religionsunterricht soll auch allen interessierten Schüler:innen offenstehen, die nicht evangelisch oder katholisch sind. Im niedersächsischen Kultusministerium hatte man bereits im Oktober Offenheit für den Vorschlag signalisiert.

Hamburg ist einen bedeutenden Schritt weiter und hat schon vergangenen Herbst angefangen, den gemeinsamen Religionsunterricht sukzessive an allen staatlichen Schulen einzuführen. Das katholische Erzbistum Hamburg habe diesen Plänen zugestimmt, teilten die Schulbehörde und das Bistum am Donnerstag mit. Konfessionen werden dort im Religionsunterricht nicht mehr getrennt voneinander, sondern ebenfalls gemeinsam unterrichtet. Auch konfessionslose beziehungsweise atheistische Kinder sollen teilnehmen. Das Modell “umfasst jetzt alle bedeutenden Religionsgemeinschaften und kann damit Impulse für ganz Deutschland setzen”, verspricht sich Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) von der Neuerung. Der Unterricht wird, anders als in anderen Bundesländern, weiter ausschließlich von staatlichen Lehrkräften erteilt werden, heißt es vom Schulsenat. Geistliche und Mitarbeiter der Religionsgemeinschaften blieben ausgeschlossen.

Mit diesen Bildungsplänen möchte man in Hamburg und Niedersachen Kinder und Jugendliche zusammenführen, statt sie in die kleinsten Konfessionen aufzuspalten. Durch den gemeinsamen Unterricht soll der Dialog von Schüler:innen unterschiedlicher Glaubensrichtungen und Weltanschauungen ermöglicht werden. Zudem soll er dazu verhelfen, anderen Religionen, die damit verbundenen Überzeugungen kennenzulernen und sich ein differenziertes Urteil über Gemeinsamkeiten und Unterschiede bilden zu können. Persönliche Auffassungen zu Themen wie Freiheit und Wahrheit können im gemeinsamen Austausch reflektiert und so die eigene religiöse Identität vertieft werden. Jene Schüler:innen ohne ausgeprägten religiösen Hintergrund können ihre kritisch-distanzierte Sichtweise im Unterricht teilen und lernen die religiösen Hintergründe ihrer Mitschüler:innen besser zu verstehen. Religiöses Mobbing lässt sich eindämmen – durch Wissensvermittlung, durch neugierige und offene Gespräche. “Wer die fremde Religion als ebenso alltäglich vermittelt bekommt wie die eigene, für den sind auch auf dem Schulhof Andersgläubige nicht seltsam, sondern einfach normale Menschen", schreibt die Autorin Ines Schipperges.

Wie findet ihr die Ansätze Niedersachsens und Hamburgs, einen interreligiösen Unterricht einzuführen? Seht ihr den Mehrwert dieser Verknüpfung in einer multikulturellen Gesellschaft? Wir freuen uns auf eure Anregungen und Kommentare!

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