Urteil aus Straßburg: Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte bleibt

Von
Jonas Schneider
|
15
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December 2023
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Das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte ist laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rechtmäßig. (Quelle: Wikimedia Commons)

Straßburg. Das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte ist laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) rechtmäßig. Vier betroffene Lehrkräfte hatten dort Klage eingereicht, nachdem sie in Deutschland 2018 in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden waren. Am Donnerstag hatte das Straßburger Gericht entschieden , dass das Streikverbot für Beamte in Deutschland mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist.

Die Bildungsgewerkschaft GEW hatte die vier Beamten bei der Klage unterstützt. In einer Pressekonferenz am Abend erklärte die Gewerkschaftsvorsitzende Maike Finnern: “Natürlich akzeptieren wir das Urteil der Straßburger Richter:innen, obwohl wir uns eine andere Entscheidung gewünscht hätten und nach der bisherigen Rechtsprechung des EGMR auch erwartet hatten.” 

Die Kläger:innen hatten sich Zuspruch vom Gerichtshof erhofft, weil dieser 2009 in einem ähnlichen Fall über ein Streikverbot im öffentlichen Dienst in der Türkei bereits entsprechend geurteilt hatte. Damals wurde entschieden, dass Beamte streiken dürfen, wenn sie keine hoheitlichen Aufgaben bei den Streitkräften, der Polizei oder in der Staatsverwaltung wahrnehmen. In Bezug auf die Bundesrepublik fällt das Urteil der Straßburger Richter:innen anders aus: Das Recht auf Vereinigungsfreiheit würde nicht verletzt. Und das allgemeine Streikverbot für alle Beamten werfe zwar menschenrechtliche Fragen auf, allerdings gebe es für verbeamtete Lehrkräfte durch die Gewerkschaften noch genügend Möglichkeiten, sich an der Festlegung der Arbeitsbedingungen zu beteiligen.

“Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft”, stellte die GEW-Vorsitzende Finnern klar.  Dennoch sieht sie in der Urteilsbegründung auch eine Aufforderung an Bund und Länder enthalten, “sich mit den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes an einen Tisch zu setzen und über eine demokratische Fortentwicklung zu einem zeitgemäßen Beamtenrecht in Deutschland zu sprechen.” Für die vier klagenden Lehrer:innen ist der jahrelange Versuch, ein Streikrecht für Beamte zu erwirken, beendet. Nachdem sie 2009 und 2010 für bessere Arbeitsbedingungen gestreikt hatten, wurden gegen sie Disziplinarmaßnahmen verhängt. Infolgedessen klagten sie durch die Instanzen, bis das Bundesverfassungsgericht 2018 das Streikverbot für Beamte schließlich bestätigte. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten, es gelte besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat, hieß es damals. Anschließend zogen die Kläger:innen vor den EGMR. 

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) begrüßt das Urteil. „Das ist ein Glück für den Bildungsstandort Deutschland – und eine krachende Niederlage für die GEW“ erklärte die Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing und impliziert damit auch Kritik am Vorgehen der Bildungsgewerkschaft. Der Philologenverband unterstreicht die Wichtigkeit des besonderen Beamtenverhältnisses und sieht darin laut Lin-Klitzing „die beste Voraussetzung für eine objektive und sachgerechte Amtsführung der hoheitlichen Aufgaben.“ Der Staat habe dadurch „die Möglichkeit, die Lehrkräfte in den Schulen verlässlich einzusetzen", so die DPhV-Vorsitzende weiter.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Erstmals seit langer Zeit hat sich in einer Klage gegen Deutschland die Große Kammer am Gerichtshof damit befasst. Dies wurde als Zeichen gesehen, dass der Frage ein hoher Stellenwert beigemessen wurde. Das Urteil des EGMR kann zwar die Urteile von deutschen Gerichten nicht aufheben, allerdings hat Deutschland die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet, weshalb das Urteil bindend ist.

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