Verfassungsgerichtshof weist Klage der AfD ab: Kein Anspruch auf Kuratoriumssitze

Von
Marie-Theres Carl
|
9
.
February 2024
|
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Verfassungsgerichtshof weist Klage der AfD ab: Kein Anspruch auf Kuratoriumssitze

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Klage der AfD ab. (Quelle: Pixabay)

Stuttgart. Die AfD bleibt im Südwesten ohne Einfluss auf die Landeszentrale für politische Bildung. Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg verkündete seine Entscheidung bezüglich der Besetzung des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung. Er kam zu dem Urteil, dass die AfD keinen Anspruch darauf hat, ihre Kandidat:innen in das Kuratorium zu entsenden. Seit Jahren versucht die AfD erfolglos, Mitglieder ihrer Fraktion in das Gremium wählen zu lassen.

Das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg ist ein Gremium, das die Überparteilichkeit ihrer Arbeit sicherstellen soll. Es ist für die Festlegung der Arbeitsschwerpunkte, die Aufstellung des Haushaltsplans und die Entgegennahme des Jahresberichts der Direktion verantwortlich. 24 Mitglieder hat das Kuratorium insgesamt, 17 davon sind Landtagsabgeordnete. Zuvor wurden die Landtagsfraktionen entsprechend ihrer Stärke im Kuratorium vertreten, demnach stünden der AfD-Fraktion zwei Sitze zu. Das Gremium hat sich inzwischen ohne die Vertreter der AfD konstituiert. 

Im November argumentierte die AfD, dass die Ablehnung ihrer Kandidat:innen für das Kuratorium ihr Recht auf Gleichbehandlung als parlamentarische Minderheit verletze. Sie betonte, dass die Ablehnung ihr die Möglichkeit einer effektiven Kontrolle der Regierung nehmen würde. Der Landtag vertrat den Standpunkt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung in diesem Fall nicht gelte, da es sich um ein außerparlamentarisches Gremium handle, in dem keine parlamentarische Arbeit stattfinde. Weiterhin beschränke sich das Recht auf Chancengleichheit lediglich auf das Vorschlagsrecht, welches der AfD gewährt wurde.

Malte Graßhof, Vertreter des Gerichts, betonte, dass politische Willensbildung nicht automatisch in Gremien wie dem Kuratorium stattfinde, selbst wenn Landtagsabgeordnete darin vertreten seien. Diese Entscheidung betrachte er als eine Grundsatzentscheidung für die Besetzung außerparlamentarischer Gremien und gelte nicht spezifisch der AfD, sondern für alle Fraktionen. 

AfD-Fraktionschef Anton Baron hingegen bezeichnete das Urteil als Demokratiebruch. Er argumentierte, dass eine effektive Kontrolle der Regierung durch die Ausgrenzung seiner Fraktion beeinträchtigt werde. Baron sieht darin eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung von gewählten Abgeordneten, was seiner Ansicht nach grundgesetzliche Demokratieprinzipien verletzt. 

Die SPD in Baden-Württemberg begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Sascha Binder, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, teilte mit, dass das Gericht ihr Vorgehen bestätigt und die Demokratie gestärkt habe. Er betonte, dass niemand den Abgeordneten vorschreiben könne, wen sie für das gesamte Parlament in Gremien entsenden sollten. Somit bleibe die AfD ohne Einfluss auf die Landeszentrale für politische Bildung, was aus Sicht der SPD richtig sei.

Der AfD ist es zum neunten Mal nicht gelungen, Vertreter für das Gremium wählen zu lassen. Bei der Abstimmung in der vergangenen Woche erhielten ihre Kandidaten Bernhard Eisenhut und Uwe Hellstern nicht genügend Zustimmung von den anderen Landtagsfraktionen. In der geheimen Wahl mit insgesamt 131 abgegebenen Stimmen erhielt Eisenhut 15 Ja- und 112 Nein-Stimmen, während Hellstern 14 Ja- und 113 Nein-Stimmen bekam. 

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