Nach langem Hin und Her – Lindner und Paus einigen sich auf Kindergrundsicherung

Von
Philipp Auswald
|
31
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August 2023
|
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Immer mehr Familien und Kinder befinden sich an der Armutsgrenze (Quelle: Envato)

Berlin. Endlich ist sie beschlossen– die Kindergrundsicherung. Deren Umsetzung jedoch sieht erheblich anders aus, als Bündnis 90/Die Grünen und vermutlich auch die meisten Eltern es sich gewünscht haben. Kritik hagelte es prompt. 

Statistiken zeigen: In Deutschland ist jedes vierte Kind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Die Zahlen steigen seit Jahren an. Nun hat die Bundesregierung unter der Ampel-Koalition eine Maßnahme beschlossen: Die Kindergrundsicherung kommt. 

Diskutiert wird diese bereits seit geraumer Zeit, doch aufgrund der Uneinigkeit zwischen den regierenden Parteien (FDP und Bündnis 90/Die Grünen) gab es bisher keine nennenswerten Ergebnisse. Am 27.08. wurde die Kindergrundsicherung nun bei einem Treffen zwischen dem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen und soll laut Ampelkoalition nun einen "wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut" leisten.

Die Kindergrundsicherung soll zunächst darauf abzielen, bürokratische Hürden für Antragsteller:innen abzubauen, sodass Kinder und Familien die Unterstützung erhalten, die sie tatsächlich benötigen.

So sollen ab dem Jahr 2025 die aktuell bestehenden Leistungen Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bürgergeld, etc. zusammengefasst und durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden. Diese soll zukünftig aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem nach Alter gestaffelten Zusatzbeitrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt, bestehen. Hinzu sollen Zusatzbeiträge kommen, welche auf das Alter des Kindes sowie die finanzielle Situation der Eltern abgestimmt werden. Volljährige Kinder sollen die Möglichkeit bekommen, den Garantiebetrag der Sozialleistung selbst zu erhalten. 

Die Beantragung der Kindergrundsicherung soll über ein Online-Portal erfolgen können, welches vom "Familienservice der Bundesagentur für Arbeit" implementiert wird. Weiterhin ist in dem Portal auch eine Funktion vorgesehen, die es Eltern erlauben soll, ihren Anspruch auf Zusatzleistungen zu überprüfen. 

Die für die Umsetzung der Kindergrundsicherung veranschlagten 2,4 Milliarden Euro sind für die Zusammenführung der Maßnahmen sowie die verwaltungstechnische Organisation angesetzt. Finanzminister Lindner machte jedoch konkret, dass eine generelle Erhöhung der Leistungen nicht vorgesehen ist, da dieser einen Anreiz zur Erwerbsarbeit der Eltern schaffen möchte. 

Die Maßnahme steht in der Kritik, nur ein Tropfen auf den heißen Stein zu sein. So forderte die Diakonie in einem Gutachten eine Kindergrundsicherung mit einem Mindestumfang von 20 Milliarden Euro und warnte vor Spätfolgen aufgrund von Einsparungsmaßnahmen. 

So wirklich zufrieden scheint jedoch auch von politischer Seite aus niemand zu sein. Paus kritisiert den Umfang der Maßnahme und spricht von der Notwendigkeit einer Aufstockung des Etats, während Lindner die Ergreifung der Maßnahme als Grund dafür sieht, dass der Bund in den nächsten Jahren keine größeren Sozialreformen mehr finanzieren kann. 

Der finale Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung soll Mitte September dem Bundestag vorgelegt werden.

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