Neues Jahr, neues Coronaschutzgesetz – Welche Maßnahmen sind an Schulen vorgesehen?

Von
Anna Schröder
|
17
.
September 2022
|
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Neues Jahr, neues Coronaschutzgesetz – Welche Maßnahmen sind an Schulen vorgesehen?

Der neue Entwurf des Infektionsschutzgesetzes (ifSG) sieht vor allem eines vor:Lockerungen. Doch auch, wenn es wichtig ist, die Bildungseinrichtungen möglichst lange offen zu halten, müssen sich Lehrer trotzdem sicher fühlen können. Wird “Schutz” in der neuen Version des ifSG zu klein geschrieben?

Alle Jahre wieder: der Corona-Winter

Wir leben mittlerweile über zwei Jahre mit dem Virus Covid-19.  Die Bereitschaft freiwillig in Einkaufsläden Masken zu tragen, hat schon bald nach Verwurf der Regelung nachgelassen. Viele Menschen haben genug und wollen den Alltag vor der Pandemie zurück . Die Fälle sind deutschlandweit zahlreich und die Angst ist bei den meisten verschwunden. Diese Stimmung wird von der Politik nicht ignoriert. Lockerungen waren im Gespräch, wurden umgesetzt und mittlerweile sind wir kaum noch durch Präventivmaßnahmen eingeschränkt. Nun steht der Winter an und vielen bleibt die Erinnerung an vergangene Winter, wo die besiegt geglaubte Pandemie härter als vorher zurückgeschlagen hat. Um sich diesmal nicht von dem Virus überraschen zu lassen, wurde der Diskurs über mögliche Maßnahmen in einer Änderung des ifSG festgehalten. Viele haben Angst vor erneuten Schließungen und zu harten, wirtschaftseinschränkenden Maßnahmen. Diese Angst wurde mit berücksichtigt. Schließungen sieht der Werkzeugkasten zur Bekämpfung des Virus deswegen nicht vor. Das gilt auch für die Schulen. Generell wird sich – die Schulen betreffend – mit den neuen Regeln am allgemeinen Meinungsbild orientiert. Während am Anfang der Pandemie noch der Großteil dachte, es sei sinnvoll, Schulen zu schließen, ist laut dem Robert-Koch-Institut Ende des Jahres 2021 die Mehrheit dagegen. Auch der Wunsch nach einer Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen ist vor allem unter Eltern schulpflichtiger Kinder verbreitet.

Neue Coronaregeln für Schulen

Das neue Maßnahmenpaket gliedert sich in grundlegende Regeln und zwei Stufen. Die Stufen werden je nach Infektionsgeschehen aktiviert und ermöglichen den Ländern mehr Einschränkungen vorzunehmen, wenn sich die Lage zuspitzt. Generell gilt KEINE Maskenpflicht an deutschen Schulen. Laut dem Bundesministerium für Justiz, darf ab Eintritt der ersten Stufe eine Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse verhängt werden, wenn „dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“. Wann genau die jeweiligen Stufen aktiviert werden, zum Beispiel in Abhängigkeit von Inzidenz oder Hospitalisierungsrate, wird nicht im Gesetz festgehalten. Ab Stufe zwei ist unter anderem für Schulen ein verpflichtendes Hygienekonzept einzuhalten. Das umfasst zum Beispiel das beliebte Lüften, Desinfektionsmittel usw. Als weitere festgelegte Maßnahme ist eine Testpflicht vorgesehen, eine Schließung hingegen nicht. Grund zur Freude für die Eltern. , die oft mit dem eigenen Job plus Kinderbetreuung überfordert waren. Allerdings müssen Lehrkräfte vor teilweise 30 Kindern stehen und sie auch in Zeiten unterrichten, wo die Coronazahlen auf einem Höchststand sind.

Konsequenzen der Änderung

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, betont, dass bei dem Gesetz besonderes Augenmerk auf den Schulen liege. Dass damit die Lehrergesundheit aufs Spiel gesetzt wird, scheint hierbei allerdings nicht im Fokus gewesen zu sein. Im Mittelpunkt stehen die Schüler:innen und ihr unbegrenzter Zugang zu Bildung. Was gut ist, jedoch nicht mit allen Mitteln durchgesetzt werden sollte. Die Angst liegt nahe, dass sich viele Lehrkräfte infizieren und als Folge selbst Home-Unterricht nicht mehr möglich sein wird. Lehrer:innen, die einer Risikogruppe angehören, können sich im Schulgebäude nicht sicher oder zumindest geschützt fühlen. Lehrerverbände und Bildungsgewerkschaften kritisieren das Aussetzen der Maskenpflicht und sehen dies als verfrüht an. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Infektionsgeschehen über die nächsten Wintermonate entwickelt und wie viele Schulen die mögliche Maskenpflicht umsetzen.

Das neue Infektionsschutzgesetz ist also da. Es sieht keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht vor und überlässt viele Entscheidungen den Schulen selbst. Was haltet ihr von dem Paket? Fühlt ihr euch mit diesen Maßnahmen sicher in eurem Beruf?

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