Verschiebung der Altersabminderung: GEW Thüringen äußert sich zu Vorwürfen

Von
Clara Picha
|
26
.
October 2023
|
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Verschiebung der Altersabminderung: GEW Thüringen äußert sich zu Vorwürfen

Die Zustimmung der Thüringer Bildungsgewerkschaften zur Verzögerung der Altersabminderung sorgte in Bildungskreisen für Aufruhr. (Quelle: Canva)

Erfurt. Vergangenen Donnerstag hat Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter (Linke), zusammen mit fünf Bildungsverbänden und -gewerkschaften eine Verzögerung der Altersabminderung für Thüringer Lehrkräfte beschlossen. Beteiligt an der Zielvereinbarung waren die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen, der Thüringer Lehrerverband (tlv), der Thüringer Philologenverband (TPhV), der Berufsschullehrerverband (BLV) Thüringen und der Beamtenbund und Tarifunion Thüringen (tbb). 

Durch die Altersabminderung wird die Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften mit dem Alter verringert, um ältere Beschäftigte, die sich nicht mehr in der Lage fühlen, die Pflichtstundenzahl zu absolvieren, möglichst bis zum Beginn ihres Ruhestandes im Schulsystem zu behalten. Damit soll dem Lehrkräftemangel entgegengewirkt werden. Bisher galt die Abminderung für Lehrkräfte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Jetzt allerdings sollen Lehrkräfte erst ab dem Schuljahr, in dem sie das 57. Lebensjahr vollenden, Anspruch auf eine Altersabminderung haben. 

Außerdem wird die Abminderung neu gestaffelt: konnten Lehrkräfte in Vollzeit bislang zu Beginn der Altersabminderung zwei Unterrichtsstunden absetzen, ist jetzt anfangs nur noch eine Stunde möglich. Ab dem Jahr, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, bekommen Lehrkräfte dann zwei Stunden und nach Beendigung des 63. Lebensjahres vier Stunden Abminderung. Gleich bleibt, dass sich die gesamte Arbeitszeit dadurch nicht verringert. Statt Unterrichtsstunden zu halten, übernehmen betroffene Lehrkräfte andere, weniger belastende schulische Aufgaben. 

Die neuen Regelungen gelten für alle Lehrkräfte im Freistaat, die nach dem 31.12.1972 geboren wurden. Beschäftigte, die bis zum Stichtag geboren wurden und teilweise bereits eine Altersabminderung beanspruchen, erhalten weiterhin eine Kürzung von zwei Stunden ab dem 55. Lebensjahr. Auch die Einführung einer Bindungsprämie und die Verpflichtung zum jährlichen Mitarbeitenden-Vorgesetzten-Gespräch ab dem Schuljahr, in dem Lehrkräfte das 59. Lebensjahr vollenden, soll den Verbleib in der Schule für ältere Lehrkräfte attraktiver machen. In diesem Gespräch sollen Lehrkräfte ihre Wünsche und Bedürfnisse bezüglich ihrer letzten Dienstphase ansprechen können und der Übergang in den Ruhestand beraten und begleitet werden. 

Die Linke steht den Neuregelungen positiv gegenüber. Bildungsminister Holter beschrieb sie als eine “behutsame Erschließung zusätzlicher Ressourcen in den kommenden Jahren”, um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken. Das Ministerium habe bei den Verhandlungen die Bedürfnisse der Lehrkräfte, darunter gute Arbeitsbedingungen und adäquate Unterstützung, nie aus den Augen verloren, denn das Schulsystem brauche “nicht nur eine gesunde Altersmischung”, sondern “vor allem gesunde Lehrerinnen und Lehrer”. Auch der bildungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Torsten Wolf, unterstützte die Zielvereinbarung. Die bisher geltenden Regelungen seien in den 90er-Jahren zu einer Zeit des Lehrkräfteüberhangs entstanden und bedürften angesichts des akuten Lehrkräftemangels heute dringend einer Überarbeitung. 

Allerdings werfen die neuesten Beschlüsse Fragen auf, über die Befugnis von Gewerkschaften, einer vermeintlichen Verschlechterung der Bedingungen für ihre Mitglieder zuzustimmen. Von den fünf unterzeichnenden Gewerkschaften und Verbänden hat sich bisher (Stand 25.10.23) nur die GEW Thüringen zu den Änderungen geäußert. In einer defensiven Stellungnahme vom Montag gab Kathrin Vitzthum, die Landesvorsitzende der Gewerkschaft, an, die Gespräche mit dem Bildungsministerium aufgenommen zu haben als Reaktion auf die Ende Januar vorgestellten Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) zum Umgang mit dem Lehrkräftemangel. Diese sahen beispielsweise eine Einschränkung von Teilzeitmöglichkeiten und die Wiederbeschäftigung von pensionierten Lehrkräften vor. Laut GEW Thüringen konnte die Implementierung dieser Maßnahmen durch die neuesten Verhandlungen verhindert werden. 

Des Weiteren habe die GEW Thüringen sich in ihrer Aufgabe als Bildungsgewerkschaft verpflichtet gesehen, “einen konstruktiven Beitrag zur Lösung” des Lehrkräftemangels zu leisten. Die Gewerkschaft stützte Holter in seiner Versicherung, während der Verhandlungen die Bedürfnisse von Lehrkräften nie aus dem Blick verloren zu haben. Die Verhandlungskommission habe sich auf grundsätzliche Richtlinien zugunsten der Lehrkräfte geeinigt und dafür gesorgt, dass diese zu keiner Zeit gebrochen wurden. Unter anderem wurde die Erhöhung der Pflichtstundenzahl und der Klassengrößen verboten.

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