Working abroad: Arbeiten an Deutschen Auslandsschulen

Von
Maximilian Pfab
|
11
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May 2022
|
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Working abroad: Arbeiten an Deutschen Auslandsschulen

Berufserfahrung im Ausland zu sammeln, ist ein Traum vieler Lehrer:innen. 137 deutsche Auslandsschulen auf allen Kontinenten bieten die Möglichkeit dazu. Doch bedarf der Schritt einer gewissen Planung und will wohl überlegt sein. Lehrer News hat für euch die wichtigsten Informationen zur Arbeit an Deutschen Auslandsschulen zusammengestellt.

Was sind Deutsche Auslandsschulen?

Deutsche Auslandsschulen werden vom Bund mitfinanziert und orientieren sich an hiesigen Lehrplänen. Sie sind aber weit davon entfernt „normale“ deutsche Schulen zu sein, die aus Deutschland bekannte Abläufe lediglich ins Ausland übertragen. Nur etwa ein Viertel ihrer Schüler:innen sind Bürger:innen der Bundesrepublik, aber etwa die Hälfte der Absolvent:innen geht später nach Deutschland, um dort zu arbeiten oder zu studieren. Die Kollegien selbst bestehen aus deutschen und inländischen Lehrer:innen. Die 8400 Lehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen stellen somit einen steten interkulturellen Austausch sicher und tragen zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland bei. Diese länderübergreifende Vernetzung stellt laut Außenministerin Baerbock nicht weniger als „die beste Brandmauer gegen Nationalismus und gegen Spaltung” dar.

Einsatz-Zeiträume und -Orte

Weder die Dauer des Aufenthalts noch das Zielland können interessierte Lehrer:innen frei wählen. Es ist daher sinnvoll bei der Bewerbung mindestens zwei bevorzugte Regionen anzugeben, um keine großen Überraschungen zu erleben. Lehrkräfte, die in Deutschland in einem Dienstverhältnis stehen, leisten eine dreijährige Zeit als Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) ab. Es besteht die Option diese Zeit um weitere drei Jahre zu verlängern. Wer an der Auslandsschule eine Funktionsstelle besetzt, kann für weitere zwei Jahre bleiben. Für Lehrer:innen, die sich nicht in einem Dienstverhältnis in Deutschland befinden oder für DaF-Master-Absolvent:innen besteht die Möglichkeit als Bundesprogramm- beziehungsweise Landesprogrammlehrkräfte (BPLK/LPLK) für zwei Jahre mit zweijähriger Verlängerungsoption ins Ausland zu gehen.

Auslandserfahrung als Karriereschub

Aufgrund der fluktuierenden Personalsituation an den Auslandsschulen bietet sich die Chance, vergleichsweise schnell leitende Positionen einzunehmen. Dem beruflichen Werdegang nach der Rückkehr ebenso zuträglich, ist die Möglichkeit andere Bildungssysteme, aber mitunter auch neue Lernkonzepte und (digitale) Arbeitsweisen intensiv kennen zu lernen. Je nach Bundesland bestanden in der Vergangenheit jedoch Unterschiede hinsichtlich der Beförderungsmöglichkeiten nach dem Auslandseinsatz. Insbesondere für Lehrkräfte aus dem Bereich Deutsch als Fremdsprache/ Deutsch als Zweitsprache (DaF/ DaZ) bietet sich die Gelegenheit, ihre fachlichen Kompetenzen zu erweitern, indem sie die deutsche Sprache in einem neuen Umfeld vermitteln lernen. Darüber hinaus ist das Eintauchen in andere Gesellschaften eine bereichernde Lebenserfahrung, die neben der beruflichen, auch zur persönlichen Entwicklung beiträgt.

Bild zeigt ein Mädchen und ihre Therapeutin während einer Sitzung.
Quelle: Zentralstelle für Auslandsschulwesen

Der Bewerbungsprozess

Die Freistellung aus dem Dienstverhältnis im Inland stellt trotz des Lehrermangels keine große Hürde für den Gang ins Ausland dar und kann bei der örtlichen Schulleitung beantragt werden. Der weitere Bewerbungsprozess erfolgt über die wichtigste Anlaufstelle für Lehrkräfte, die Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten: der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA). Beworben wird sich auf Einsatzgebiete („Großräume“), die folgendermaßen unterteilt sind: Nordamerika, Südeuropa, Türkei, Zentralasien, Mittel-/Südamerika, Mittel-/Osteuropa, Nahost, West-/Nordeuropa, Fernost/Australien und Afrika. Ein besonderer Bedarf besteht an Lehrkräften der MINT-Fachgruppe, deren Wunschziele daher am häufigsten berücksichtigt werden können.

Vorbereitung und erste Schritte

Die ZfA ist vor wie nach der Bewerbung die wichtigste Ansprechpartnerin auf dem Weg ins Ausland, die auch für finanzielle Zuwendungen während der Auslandseinsätze Sorge trägt. Darüber hinaus stellt sie auf ihrer Website eine Reihe von Broschüren, Erfahrungsberichte und alle weiteren relevanten Informationen zum deutschen Auslandsschulwesen zur Verfügung. Kernstück der Vorbereitung sind verpflichtende Kurse, „die vornehmlich auf die Unterrichtsgestaltung unter den spezifischen Bedingungen sowie das Leben und Arbeiten in einem anderen kulturellen Umfeld ausgerichtet sind”, heißt es auf der Seite der ZfA. Auch bei der Ankunft im Zielland werden die Lehrer:innen nicht ins kalte Wasser geworfen, sondern von einer deutschen Lehrkraft in Empfang genommen und begleitet, von deren Erfahrungen sie sofort profitieren können.

„An einer Auslandsschule zu unterrichten bedeutet eine unglaubliche Erweiterung des Horizonts. Nicht nur in Hinblick auf den interkulturellen Austausch, sondern auch aufgrund der Möglichkeit mit Lehrkräften aus allen Bundesländern in einem Team zusammen zu arbeiten, was vor dem Hintergrund unseres föderalen Bildungssystems einen unglaublichen Gewinn darstellt. Ich kann den Schritt ins Ausland nur jedem empfehlen, die gemachten Erfahrungen sind unersetzlich und kostbar.”
– Astrid van Essenberg, Lehrerin an der Deutschen Schule in Lissabon

Auslandsdienstlehrkräfte, die es nach ihrer Rückkehr nach Deutschland erneut ins Ausland zieht, müssen dafür besondere Voraussetzungen erfüllen. So muss für die Zweitvermittlung ein besonderer Bedarf an Lehrkräften in leitenden („schulstrukturtragenden“) Funktionen und eine besondere Eignung gegeben sein. Unabhängig davon muss zwischen den Auslandseinsätzen eine dreijährige Tätigkeit im deutschen Schulwesen geleistet werden. Eine Zweitvermittlung von BPLK/LPLK ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Ein Aufenthalt an Schulen im Ausland ist für Viele ein unvergessliches Highlight ihrer Lehrer-Laufbahn. Das Auslandsschulwesen unterliegt allerdings klaren rechtlichen Regelungen, dabei gilt es schon vor der Ankunft im Zielland manche bürokratische Hürde zu nehmen. Der Erlaubnis zur Bewerbung auf den Auslandsschuldienst durch die inländische Dienstbehörde folgt die Aufnahme in die Bewerberdatei durch die ZfA im Einvernehmen mit den Ländern. Aus dieser Datei wählen die Auslandsschulen ihre Bewerber:innen aus, wobei die Entscheidung dann erneut von ZfA und Ländern überprüft wird – bis ihr eure Reise antreten könnt, kann also durchaus der ein oder andere Monat vergehen. Die wichtigsten Details, die ihr als designierte ADLK, BPLK oder LPLK beachten müsst, findet ihr in der Verwaltungsvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen. Viel Erfolg bei eurem Abenteuer Ausland und gute Reise!

Was habt ihr für Erfahrungen auf eurem Weg ins Ausland gemacht? Wie hat die Zeit an einer Auslandsschule euren Blick auf den Lehrerberuf verändert? Lasst es uns gerne in den Kommentaren wissen.

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