Zentralabitur: Führt Vereinheitlichung zu mehr Gerechtigkeit?

Von
Tselmeg Bayasgalanbaatar
|
20
.
April 2023
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Berlin. Das Ergebnis der vergangenen Kultusministerkonferenz (KMK) greift die Debatte rund um eine Angleichung der Rahmenbedingungen für ein gerechteres Abitur auf. Drei Jahre nach der Einführung des bundesweiten Zentralabiturs mit gemeinsamen Aufgabenpool für Mathe, Deutsch, Englisch und Französisch sind noch immer große Unterschiede in der Leistung der Schüler:innen und in der Handhabung der Bundesländer zu verzeichnen. Daher sollen nun einige Neuerungen auch den Weg zum Abitur – und damit die Qualifikationsphase – vereinheitlichen.

Explizit geht es um die Anzahl der Leistungs- und Pflichtkurse sowie die Berechnung der Abiturnote. Künftig sollen zwei oder drei Leistungskurse gewählt werden, wo bisher bis zu vier möglich waren. Bei den Pflichtkursen einigte sich die KMK nun auf 40, statt wie bisher 32 bis 40. Davon sollen endgültig 36 in die Gesamtqualifikation mit einfließen. Die Neuerungen treten spätestens 2027 in Kraft und finden demnach Geltung für die heutigen Fünftklässler:innen, die 2030 ihr Abitur ablegen würden.

Die Reform der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe“ und deren bundesweite Vorgaben zur Qualifikationsphase werden vom Philologenverband begrüßt. Vor allem die Chancengleichheit bei der Bewerbung auf Studienplätze an Universitäten wäre damit gefördert.

Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) begegnet den geplanten Änderungen der KMK allerdings skeptisch. Zusätzliche Regelungen gingen der GEW zufolge nur auf Kosten der Flexibilität. In der Potsdamer Erklärung auf die Stefan Edelman – Gymnasiallehrer und Mitglied der GEW Hessen – Bezug nimmt heißt es „Um der zunehmenden Heterogenität durch vielfältige Herkunftsgeschichten, sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Begabungen und Interessen gerecht zu werden, bedarf es einer Flexibilisierung von Raum-, Zeit- und Lerngruppenstrukturen. Heterogenität als Chance zu sehen und zu nutzen, führt zu mehr Bildungsgerechtigkeit.“. Diesem Standpunkt würden die Vorschläge der KMK zur weiteren Vereinheitlichung der Bedingungen entgegenstehen, da diese die freie Wahl bei Fächern in Oberstufen eingrenzen würden. 

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