Zwischen Sicherheit und Freiheit – Ist Verbeamtung noch auf der Höhe der Zeit?

Von
Franziska Bach
|
17
.
December 2022
|
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Zwischen Sicherheit und Freiheit – Ist Verbeamtung noch auf der Höhe der Zeit?

Die Verbeamtung ist eine verbindliche Angelegenheit, die nicht unüberlegt und halb informiert angegangen werden sollte. Sie umfasst ein enges Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und deren vorgesetzten Dienstbehörden – aus mehreren Perspektiven betrachtet haben die Ernennungen von Lehrkräften sowohl Sicherheiten als auch Ungerechtigkeit geschaffen. Welche Besonderheiten mit diesem Arbeitsverhältnis einhergehen und ob eine Karriere im Staatsdienst für Lehrende immer ein gutes Pflaster ist, zeigt dieser Artikel auf. 

Verbeamtungspraxis der Bundesländer bei Lehrkräften

Wir verbeamten! – Der Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften schließen sich bundesweit nun alle Länder an. Berlin schaffte sie damals im Jahr 2004 ab. Heute folgt das Bundesland vielen anderen Regierungen in Deutschland und stellt seit Sommer 2022 nachkommende Lehrer:innen wieder im Beamtenverhältnis ein. Grundsätzlich betrachtet gehört das Lehramt durch seine beamtenrechtliche Prägung in Deutschland zu den klassischen Beamtenberufen. Wer das Staatsexamen erwirbt, hat laut Gesetz laufbahnrechtliche Voraussetzung für die Ernennung in ein Lehr-„Amt“.

Infolge fehlender Planstellen in den 90er-Jahren wurden Lehrkräfte phasenweise als Angestellte mit dem Lehrberuf betraut. Nachdem der von Heide Simonis, damals Ministerpräsidentin Schleswig-Holsteins geprägte „Ent-Verbeamtungs-Kurs“ streckenweise aufgehoben wurde, entschieden nun seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 alle Länder unabhängig über die Vergütung ihrer Lehrpersonen. In Deutschland unterrichten derzeit rund 800.000 Lehrkräfte, von denen etwa 200.000 in einem tariflichen Angestelltenverhältnis arbeiten. Damit werden 75 Prozent der Lehrer:innen mit Berufseintritt verbeamtet, die nach entsprechenden Besoldungstabellen bezahlt werden. Gegenwärtig herrscht dennoch erneut eine politische Debatte darüber, ob die Verbeamtung der Lehrerschaft generell „notwendig“ sei. Aus finanzieller Sicht wäre gemäß Bund der Deutschen Steuerzahler die "Verbeamtungswelle" ein Schaden für die Länderhaushalte. Nicht nur Lehrende stehen somit vor der Entscheidung, das Für und Wider des Beamtenstatus abzuwägen. 

Berlins Gründe für eine Wiederaufnahme der Verbeamtungen sind jedoch nachvollziehbar – der Arbeitsmarkt für Lehrkräfte ist hart umkämpft. So gesehen stellt eine Nichtverbeamtung einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern dar, die Lehrkräfte damit an ihren aussichtsreichen Standort ziehen. Schaffe man laut dem Deutschen Lehrerband die Verbeamtung zentral ab, hätte man einen “noch größeren Lehrkräftemangel zu befürchten”. Die Lehrkräftebedarfsprognosen für Berlin könnten für das kommende Schuljahr nicht dramatischer sein. Die GEW verkündet den Einstellungsbedarf von rund 3000 Personen. Schätzungsweise würden diesem nur knapp 1000 voll ausgebildete Bewerber:innen entgegentreten.

Vor- und Nachteile des Beamtenstatus

Das Beamtentum ist keine neue Erfindung. Es existiert schon seit langer Zeit und erfüllt seither einen entscheidenden Zweck. Egal ob als Amtsträger im Alten Ägypten oder Magistrate im historischen Rom: Öffentlicher Dienst bedeutete, den Weisungen der Höhergestellten Folge zu leisten. Dieses Prinzip trägt sich bis heute nach wie vor. In Bezug auf die Übernahme in Beamtenverhältnisse von Lehrkräften wird das Schulwesen als Dienstherr dadurch entlastet, insbesondere finanziell.

„Sie befreit ihn vom Zwang, Arbeits- und Entgeltbedingungen mit den Tarifvertragsparteien auszuhandeln und abzustimmen. Dementsprechend liegt es in seinem Gestaltungsspielraum, die wöchentliche Arbeitszeit oder die Festsetzung des Ruhestandsalters zu bestimmen. Das Beamtenverhältnis erlaubt dem Dienstherrn einen flexiblen Einsatz der Beschäftigten.“

Tatsächlich sind Beamte weiterhin stark an die Landeshoheiten gebunden. Vielen fällt dies erst nach ihrer Ernennung auf, indem sie einen Mangel an Selbstbestimmtheit erfahren. Zum Beispiel, wenn sie der Abordnung an eine andere Schule nachkommen müssen und aufgrund der Zuweisung umziehen, ein Auto anschaffen oder weit pendeln, um den landesweiten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. Das gilt auch in Krisen, denn der Staat ist verpflichtet, Bildung auch dann zu gewährleisten. Gleichzeitig schützt die Verbeamtung vor interessenpolitischer Einflussnahme und Unterrichtsausfällen durch Streiks.

Die Lehrerlaufbahn gilt trotz dessen als einer der krisensichersten Berufe, der ein vergleichsweise hohes Gehalt für soziales Arbeiten in Aussicht stellt. Viele beamtete Lehrer:innen erfreuen sich an Kündigungsschutz, der Befreiung von Sozialabgaben, einer guten Altersvorsorge, der Beihilfe und im Krankheitsfall einer weiteren Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Durch die Aufnahme in die private Krankenversicherung sparen Beamt:innen außerdem bares Geld. Gleichzeitig erhalten sie dadurch eine teilweise bessere Gesundheitsversorgung im Vergleich zu gesetzlich versicherten Personen.

Den Beamtenstatus zu erreichen und damit die Vorzüge des Beamtendaseins zu genießen, erfolgt nach strenger Überprüfung aller notwendigen Voraussetzungen. Schließlich möchte der Staat als Arbeitgeber sicher sein, dass langanhaltend von dem Arbeitspotenzial der Beamten und deren gesetzestreuer Loyalität gegenüber dem Bildungssystem profitiert werden kann. Entscheidungen über Aufnahmen in Beamtenverhältnisse sind vor allem von wirtschaftlichem Interesse. Nicht allen Bewerbenden wird daher die Möglichkeit eröffnet, stellvertretend für den Dienstherrn tätig zu sein. Kriterien, an denen eine Verbeamtung oft scheitert, sind meist die gesundheitliche Eignung und Altersgrenzen, bei denen gerade ältere Lehrkräfte zwischen 40 bis 50 aus dem Raster fallen und in Bezug auf die soziale Absicherung und Finanzierung von ihren verbeamteten Kolleg:innen abgehangen werden. Dabei unterscheiden sich die allgemeinen Pflichten des Arbeitnehmers nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) kaum von denen des Beamtenrechts. Ungleichheit wird so reproduziert und führt zu Spaltungen der Lehrkörper an Schulen. Ließen sich Planungssicherheit und Stabilität nicht einheitlich für alle außerhalb eines Beamtenverhältnisses garantieren, wenn doch die Anforderungen gleich hoch sind?

Der beamtenrechtliche Rahmen – unsere Bilanz

Beamte nehmen sich als Berufsgruppe besonderer Aufgaben auf landesweiter Ebene an. Um diese zu gewinnen und zu halten, sind es auch die Alimentation und Privilegien, die Lehrkräften wie Gold in ihren Händen erscheinen. Beschreibt man es mit Eduard Stuckens Phrase aus dem Buch “Die weißen Götter”, so kann es schnell passieren, die "Gitterstäbe des goldenen Käfigs zu übersehen".

Das Prinzip bewährt sich für verbeamtete Lehrkräfte dauerhaft nur, solange die private Entwicklung nicht entgegen der starren Rahmenbedingungen des Beamtenstatus verläuft. Berufliche Neuorientierung und das damit verbundene Ausleben in der freien Wirtschaft fällt deshalb oft in den Bereich des Undenkbaren, da in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung bisher nicht eingezahlt werden musste. Auf erarbeitete Ansprüche zu verzichten und Kürzungen in Kauf zu nehmen, macht es dann umso schwerer, sich in neue Berufsfelder außerhalb des geregelten Beamtenverhältnisses zu wagen. 

Du stehst vor der Entscheidung einer Verbeamtung? Hier findest du weitere Informationen und Ansprechpartner:innen, die dich bei deiner Perspektivplanung unterstützen können.

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