Bleiben die Schulen im Winter geöffnet? Kritik am Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes

Berlin. Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetzes (IfSG) stößt bereits vielerorts auf Kritik – auch in Anbetracht möglicher Maßnahmen für das Schulwesen. 

Da die Corona-Schutzregelungen am 30. September auslaufen, bedarf es im Hinblick auf die Pandemiebekämpfung einer Aktualisierung des Werkzeugkastens, welcher den Bundesländern und Kommunen zur Verfügung steht. Dieses neue Regelwerk wird in der Folge bis zum 7. April nächsten Jahres wirksam sein. 

Die Ampelkoalition will mit ihrem Entwurf den Spagat zwischen notwendigen Einschränkungen durch Schutzmaßnahmen und gleichzeitig größtmöglicher Wahrung der Freiheitsrechte der Bevölkerung schaffen. Gleichzeitig fordern jedoch die Bundesländer zumeist noch drastischere Mittel für eine potentielle Pandemiebekämpfung und eine Vereinheitlichung, um den vielfach zitierten “Flickenteppich” zu vermeiden. Diese Problematiken betreffen auch das Schulwesen. Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin und Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Karin Prien (CDU), äußerte ihre Kritik zuletzt im Deutschlandfunk

Was sieht das neue Infektionsschutzgesetz für Schulen vor? 

So bemängelt Prien in dem Gespräch, dass der neue Entwurf vorschreibt, die Maskenpflicht in Grundschulen komplett auszusetzen. Für weiterführende Schulen gilt: Ab der fünften Klasse kann das Tragen einer medizinischen Maske für Schüler:innen und Beschäftigte vorgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich aber ausdrücklich nicht um FFP2-Masken. Die Wiedereinführung der Maskenpflicht ist allerdings auch nur erlaubt, wenn sie als erforderlich erachtet wird, um Präsenzunterricht zu gewährleisten. 

Im Kontrast zu der CDU-Politikerin befürwortet der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Vorstoß, die Maskenpflicht für Schüler im Herbst und Winter auszusetzen. Außerdem wirbt die Vereinigung für eine Beendigung anlassloser Massentestungen an Schulen, welche es so und in dieser Form wohl nicht noch einmal geben werde. Der vorläufige Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz sehe dies nicht vor. 

Trotz alledem lud Prien die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern zu einer gemeinsamen Konferenz mit den Kultusminister:innen ein, um den Entwurf abermals zu bearbeiten. Bislang bleibt offen, ob es bei der Einladung bleibt oder dieses Treffen in die Tat umgesetzt wird. Bereits am 24. August soll das Bundeskabinett den Entwurf für das Infektionsschutzgesetz absegnen. 

Bleiben die Schulen demnach geöffnet? 

Wie Prien bestätigt, sollen die Schulen unter allen Umständen offen gehalten werden. Eine Garantie hierfür kann sie jedoch nicht geben. Der politische Grundkonsens zeigt jedoch das Ziel auf, den Schulbetrieb und den Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen und die psychosoziale Entwicklung von Schüler:innen besonders wichtig ist. Denn viele Kinder und Jugendliche leiden nach wie vor unter den Folgen der Pandemie, aber auch unter den Folgen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie – von Lernrückständen ganz zu schweigen. Andererseits kritisieren Lehrerverbände den Gedanken, Schulschließungen kategorisch auszuschließen, da hierdurch je nach Infektionsgeschehen Lehrkräfte erheblichen Risiken ausgesetzt werden. 

Schlussendlich gilt abzuwarten, was das endgültige Infektionsschutzgesetz – auch über den Tellerrand des Schulgeländes hinaus – an Maßnahmen mit sich bringen wird.

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