Proteste gegen Rechts: Wie neutral müssen Lehrkräfte sein?

Von
Justus Wolters
|
26
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January 2024
|
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Ein der Demonstrationen gegen Rechts

Deutschlandweit gehen derzeit Hunderttausende auf die Straße gegen Rechtsextremismus und Faschismus. Unter ihnen auch legitimerweise viele Lehrkräfte. (Quelle: Commons, Leonard Lenz)

Deutschlandweit gehen derzeit Hunderttausende Menschen gegen Rechtsextremismus auf die Straße. Die genauen politischen Ziele und Haltungen innerhalb der losen Protestbündnisse sind dabei ganz divers und schwer zusammenzufassen. Das führt auch dazu, dass Menschen aus fast allen Milieus und gesellschaftlichen Gruppen an den Protesten teilnehmen – natürlich auch Lehrkräfte. Auch von Verbandsseite kommt Rückendeckung für die Proteste. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, sagte dazu: “Die verbale Aufrüstung führt zu immer schärferen Debatten und auch Diskursverschiebungen. Es wird offen darüber gesprochen, was undenkbar bleiben muss. Dass die Menschen in Deutschland sich so zahlreich an Demonstrationen für die Demokratie beteiligen, setzt ein notwendiges und richtiges Zeichen. Das unterstützen wir.” 

Doch welche Regeln gelten hier eigentlich für Lehrkräfte? Und welcher Umgang etwa mit Fotos von Demonstrationen in sozialen Medien empfiehlt sich? Wir haben einen Blick auf die rechtliche Lage geworfen.

Rechtliche Voraussetzungen

Zunächst haben Lehrkräfte in Deutschland grundsätzlich das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht, sich politisch zu engagieren. Diese Rechte sind im Grundgesetz, zum Beispiel in Artikel 5, verankert. Aus ihrer beruflichen Rolle heraus ergeben sich aber Einschränkungen und Pflichten, denen sie gerecht werden müssen. 

Für Lehrkräfte gelten innerhalb und außerhalb der Schule jeweils nicht die gleichen Regeln. Für den direkten Kontakt mit Schüler:innen ist im Beamtenrecht der Grundsatz verankert, dass sie “bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren [haben], die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt". Das bedeutet keineswegs, dass Lehrkräfte im Unterricht keine politische Meinung vertreten dürfen oder kontroverse politische Diskussionen begleiten dürfen. Im Gegenteil: Im staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag ist sogar als Ziel schulischer Bildung festgehalten, dass ein Demokratieverständnis von Schüler:innen gefördert werden soll. Dafür ist es notwendig, die politische Diversität und das persönliche Vertreten politischer Meinungen auch im Unterricht zu thematisieren. Das häufig hervorgebrachte Argument eines Gebots zur völligen politischen Neutralität von Lehrkräften hat keine rechtliche Grundlage. 

Die im Beamtenrecht festgehaltene “Mäßigung” hat einen abgesteckten Rahmen, der zum Beispiel die Formulierung eigener politischer Meinungen nicht verhindert. Allerdings müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um dem Grundsatz der “Mäßigung” gerecht zu werden. Das Gebot der politischen Neutralität wird zum Beispiel verletzt, wenn Lehrkräfte vor und mit ihren Schüler:innen ausschließlich einseitige politische Positionen vertreten oder etwa für eine Partei Werbung machen. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu: “[Das] gilt auch dann, wenn sie Anti-Werbung gegenüber Parteien betreiben, die dem demokratischen Spektrum angehören, oder diese gezielt diffamieren.” Im Falle der Thematisierung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gilt dies im ersten Schritt ebenfalls, da die Partei demokratisch gewählt wurde. Die AfD bildet aber auch eine Grauzone. Kritiker:innen und Politikwissenschaftler:innen stellen in Frage, ob eine Partei überhaupt demokratisch sein kann, wenn sie im Kern antidemokratische Ziele verfolgt.

Wenn Lehrkräfte sich an den aktuellen Protesten gegen Rechtsextremismus beteiligen, bewegen sie sich dabei innerhalb des legalen Rahmens. Rechtliche Konsequenzen für ihre Arbeit drohen Lehrkräften erst, wenn sie öffentlich menschen- oder verfassungsfeindliche Positionen vertreten. Das gilt übrigens auch für die angestellten Lehrpersonen, die nicht verbeamtet sind. 

Thematisierung der AfD

Schüler:innen haben rund um die Proteste gegen Rechtsextremismus zum Teil viele Fragen bezüglich der AfD (für Lehrkräfte gilt das natürlich ebenfalls), gegen die in diesem Zusammenhang auch explizit demonstriert wird. Einige häufig gestellte Fragen, wollen wir hier kurz aufgreifen, um euch Möglichkeiten aufzuzeigen, wie ihr darauf reagieren könnt. Dabei bleibt zu beachten, dass die juristischen Bewertungen einer Partei dynamisch sind und sich durch aktuelle Vorgänge stetig ändern können, außerdem werden die Antworten auf die Fragen hier kurz gehalten, um die Aussagen übersichtlich zu halten :

Ist die AfD rechtsextrem?

Teile der AfD gelten als gesichert rechtsextrem. Dazu gehören etwa der AfD-Landesverband in Sachsen oder die Landesverbände der Jugendorganisation Junge Alternative. Diese Einschätzung haben Bundesverfassungsschutz-Behörden der Länder vorgenommen. Es gibt aber durchaus auch Organisationen, die die gesamte AfD als rechtsextrem bezeichnen. 

Ist die AfD verfassungsfeindlich?

Teile der AfD verfolgen gesichert verfassungsfeindliche Ziele. Auch hier lässt sich der Landesverband in Sachsen als Beispiel hinzuziehen. Laut dem Verfassungsschutzpräsident von Sachsen, Dirk-Martin Christian, hätte eine mehrjährige juristische Prüfung "unzweifelhaft" ergeben, dass der AfD-Landesverband "verfassungsfeindliche Ziele" verfolge.

Ist die AfD menschenfeindlich?

Der Begriff “menschenfeindlich” ist schwer eindeutig zu fassen. Grundlegend werden so Handlungen und Denkweisen bezeichnet, die gegen die grundlegenden Bedürfnisse von Menschen gerichtet sind. Zum Beispiel schafft das Asylrecht die rechtliche Voraussetzung, um Menschen ein sicheres Leben zu ermöglichen. Das neue “Rückführungsverbesserungsgesetz” verschärft das Asylrecht. Kritiker:innen bezeichnen dies schon als menschenfeindlich. Die AfD bezieht deutlich extremere Positionen gegen bestimmte Menschengruppen, weshalb der Begriff “menschenfeindlich” argumentativ haltbar angebracht werden kann. AfD-Politiker:innen reicht der verschärfte Kurs bei Abschiebungen, den die Regierung derzeit fährt, noch nicht aus.

Kann die AfD verboten werden?

Hier gibt es einfache Antwort: Ja. Die AfD kann vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Die Grundlage dafür bildet folgender Passus im Grundgesetz: “Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.” Politiker:innen und die Justiz müssen diese Entscheidung aber wohlüberlegt treffen, denn das Verbot einer Partei ist ein großer Einschnitt ins demokratische Geschehen. Die Folgen eines solchen Verbots sind zudem nur schwer absehbar. 

Die Antworten auf diese Fragen sind sehr verkürzt dargestellt, um eine schnelle Hilfe zu geben. Zu jeder der Fragen empfiehlt es sich, sich weiter mit der Materie zu beschäftigen und sich eine individuelle Position zu dem Thema zu erarbeiten. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Lehrkräfte sich unbedingt politisch engagieren sollten und ihre politische Meinung auch im Unterricht offen zeigen dürfen. Voraussetzung dafür ist allerdings immer, dass sie sich im demokratischen und verfassungsgemäßen Rahmen bewegen und im Unterricht zwingend Platz für die Entfaltung weiterer politischer Meinungen ihrer Schüler:innen lassen. Für die aktuellen Proteste gegen Rechtsextremismus und Faschismus bedeutet das, dass Lehrkräfte sich definitiv an ihnen beteiligen dürfen.

Wie stark zeigt ihr eure politische Meinung im Diskurs mit euren Schüler:innen? Schreibt es uns gerne in die Kommentare!

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