Unterricht mit ChatGPT und KI - Was ist erlaubt, was nicht?

Von
Justus Wolters
|
17
.
October 2023
|
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Unterricht mit ChatGPT und KI - Was ist erlaubt, was nicht?

Wie dürfen Lehrkräfte in den verschiedenen Bundesländern mit textgenerierenden KI-Systemen umgehen? (Quelle: Pixabay)

Textgenerierende Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert bereits das Lehren, Lernen und den Schulalltag. Neben vielen Potenzialen stehen Lehrkräfte aber auch vor einer Menge neuer Fragen und Herausforderungen. Die Kultusministerien der Länder haben mittlerweile auf die Neuerungen, die ChatGPT und Co. mitbringen, reagiert. Ihre Reaktionen fallen aber teils unterschiedlich aus. Berlin und Hamburg geben beispielsweise sehr detaillierte Hinweise zu Möglichkeiten und Gefahren, andere Bundesländer wie etwa Bremen und Baden-Württemberg bleiben in ihren Ausführungen noch sehr vage. Wir wollen euch heute einen Überblick geben, was die Einrichtungen der verschiedenen Bundesländer raten und besonders auf die vorgegebenen Regeln zum Umgang mit textgenerierender KI eingehen. 

Grundlegendes zum Umgang mit textgenerierender KI im Unterricht

Mehrere Bundesländer haben Leitfäden herausgegeben, die eine gute Orientierung  im Umgang mit den Text-KIs bieten. Hier werden auch die rechtlichen Grenzen der Systeme aufgezeigt, die für Lehrkräfte wichtig zu wissen sind. Einerseits gibt es hier den prüfungsrelevanten Aspekt und andererseits ist der Punkt Datenschutz immens wichtig. Die Handlungsleitfäden sind länderspezifisch unterschiedlich ausformuliert. Die rechtlichen Aspekte, die Tipps und Infos zu Potenzialen lassen sich aber in allen Bundesländern anwenden. Hier gibt es derzeit kein Bundesland, welches zum Beispiel eine besonders strenge Linie gegen den grundsätzlichen Einsatz textgenerierender KI fährt. Wenn ihr euch ein genaueres Bild über die Funktionen von solchen  KI-Systemen machen wollt, dann schaut in den Handlungsleitfaden des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg. Darin sind die wichtigsten Informationen zu ChatGPT und Co. verständlich zusammengefasst. 

Datenschutz: Was ist verboten, was nicht?

Die Datenschutzgrundverordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und hat den Persönlichkeitsschutz zum Ziel. Für Lehrkräfte ist dies aber manchmal eine zusätzliche Herausforderung, weil besondere Vorsicht geboten ist, um nicht gegen die DSGVO zu verstoßen. Auch im Fall von ChatGPT gibt es hier einiges zu beachten. Das Bayerische Kultusministerium stellt beispielsweise fest, dass Schüler:innen speziell ChatGPT (als kostenlose Anmelde-Version) im Unterricht nur nutzen dürfen, wenn sie älter als 18 Jahre bzw.  13 Jahre sind und die Zustimmung der Eltern vorliegt. Alternativ lassen sich im Klassenverband Fragen und Texte erarbeiten, mit denen die Lehrkraft mit der KI interagieren kann. Dies wäre rechtlich ohne Weiteres zulässig und die Schüler:innen könnten trotzdem erleben, wie das System funktioniert. 

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Thüringen hat einen sehr umfassenden und strukturierten Handlungsleitfaden entwickelt. Das Ministerium rät darin davon ab, dass Schüler:innen ChatGPT im Unterricht auf ihren eigenen Geräten nutzen. Hierbei führen die Autor:innen in erster Linie Datenschutz-Gründe an. In dem Handlungsleitfaden wird empfohlen, dass bei jeglicher Nutzung von ChatGPT die Eltern der Schüler:innen darüber in Kenntnis gesetzt werden sollten. 

Besonders wenn es um personenbezogene und sensible Daten der Schüler:innen geht, muss man mit ChatGPT sehr vorsichtig sein. Auch im Umgang mit diesem System gilt die Datenschutzgrundverordnung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin hat dafür eine Handreichung erstellt, die auch diesen Bereich genauer betrachtet. Demnach ist es aus juristischer Sicht sinnvoll, dass die Schüler:innen ChatGPT über ein gemeinsames kostenpflichtiges Schulkonto nutzen. Damit besteht die Möglichkeit, ChatGPT über eine Schnittstelle so zu nutzen, dass keine personenbeziehbare Zuordnung von Nutzungsdaten zu einzelnen Schüler:innen entsteht. 

Die Bewertung von Prüfungsleistungen von Schüler:innen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz ist nach der Rechtsprechung in Schleswig-Holstein unzulässig. Das stellt das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in ihrer ausführlichen Handreichung fest. 

Das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen hat einen übersichtlichen Handlungsleitaden zum Thema erstellt. Hier wird auch umfassender das Thema Prüfungen und Bewertungen in den Blick genommen. Immer mehr Schüler:innen nutzen zum Beispiel ChatGPT, um Texte zu erstellen, die sie im Unterricht als Eigenkreationen vorstellen. Das Ministerium aus Nordrhein-Westfalen ordnet dies wie folgt ein: “Auch wenn es sich nicht um Plagiate im eigentlichen Sinne handelt, handelt es sich bei Nichtangabe, dass der Text oder Teile aus diesem mithilfe einer KI erzeugt wurden, um eine Täuschung über die Autorenschaft. Sofern die Verwendung von KI bei der Aufgabenstellung explizit ausgeschlossen wurde, handelt es sich zudem um die Verwendung eines unzulässigen Hilfsmittels und einen Täuschungsversuch.”

Wie in Zukunft mit der Frage um das Urheberrecht und texterzeugenden KIs umgegangen wird, ist noch nicht geklärt. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg empfiehlt, die Entwicklung weiter intensiv zu beobachten und schlägt folgende Zitierweise in der Arbeit mit ChatGPT vor:  <URL der KI> prompted by <Vorname Nachname>, <Datum>.

Das Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz hat verschiedene Materialien und Handlungsempfehlungen anderer Institutionen zusammengetragen. Darunter befindet sich ein Thema, das bei anderen Einrichtungen wenig bis gar nicht thematisiert wird. Es geht dabei um eine ethische Leitlinie für Lehrkräfte bei der Nutzung von KI im Klassenzimmer. Entwickelt hat die Leitlinie die Europäische Kommission. 

Wie kann ich ChatGPT und Co. sinnvoll im Unterricht einsetzen? Das sagen die Handreichungen der Bundesländer

Die Länder-Einrichtungen aus Thüringen, Bayern, NRW, Hamburg und Berlin haben auf ihren Seiten vielfältige Ideen zusammengetragen, wie sich textgenerierende KI-Systeme sinnvoll ins Lehren und Lernen integrieren lassen. Neben den Tipps der Landeseinrichtungen findet ihr auch in anderen Artikeln von lehrer-news weitere Tipps zur Nutzung von Text-KIs im Unterricht.

Das Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen gibt einen Überblick über alles Grundlegende rund um die Technik, mit der textgenerierende KIs arbeiten. Dies ist ein erster Ansatz, um die Systeme im Unterricht zu thematisieren. Bevor die Klasse in großer Gruppe ein Tool wie ChatGPT nutzt, lassen sich die technischen Vorgänge oder grundlegende Begrifflichkeiten besprechen, wie etwa das “prompten”. So wird es genannt, wenn ein User eine Anfrage an einen KI-Bot schickt. 

Das Hessische Kultusministerium verweist in ihrer umfassenden Handreichung darauf, dass Lehrkräfte Programme wie ChatGPT durchaus auch zur Vorbereitung des Unterrichts nutzen dürfen, solange sie die allgemeinen Rechtsvorschriften beachten. 

In der Handreichung des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt wird ein Fokus auf das Potenzial für digitales Experimentieren gelegt. So sollen Schüler:innen auf kreative Weise die Möglichkeiten von textgenerierenden KIs entdecken. Sie können sie außerdem dazu nutzen, um eigene Lernstrategien zu entwickeln und zu verbessern. Die Texte der Programme können als Ansatz für den eigenen Text herangezogen und als kreativer Ausgangspunkt genutzt werden. Im Material gibt es noch weitere hilfreiche Beispiele, die Lehrkräfte direkt in den Unterricht mit einfließen lassen können.

Einige Einrichtungen der Bundesländer bieten eher wenige einfach zu findende Online-Informationen zum Umgang mit ChatGPT und weiteren Systemen im Unterricht. Häufig verweisen sie aber auf Fortbildungsangebote. Dazu gehören etwa Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Saarland. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet seinen Lehrkräften zusätzlich die Nutzung einer KI-Plattform an. 

Auf lehrer-news haben wir noch weitere hilfreiche Texte zum Thema veröffentlicht. Zum Beispiel, wie ihr passende Prompts findet, inwiefern ihr KI im MINT-Unterricht einsetzen könnt oder auf welche Weise euch ChatGPT bei der Unterrichtsvorbereitung genau helfen kann. 

Habt ihr hilfreiche Infos rund um das Thema ChatGPT und Co. im Unterricht? Dann schreibt sie uns gerne in die Kommentare.

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