Für alles abgesichert: Diese Versicherungen braucht ihr als Lehrer

Von
Viola Hegner
|
12
.
July 2023
|
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Für alles abgesichert: Diese Versicherungen braucht ihr als Lehrer

Keinen Durchblick beim Thema Versicherungen? Wir sagen euch, welche Absicherungen für Lehrer:innen wirklich notwendig sind.

Ein Unfall, ein zu ersetzender Schaden, eine lange Krankheit. Das passiert immer anderen, aber nicht einem selbst, richtig? Mit dieser Einstellung laufen viele Menschen durchs Leben. Doch meist geht das leider nicht gut. Ein kleines Missgeschick oder eine Verletzung und schon kommt man durch Schadenzahlungen oder ein fehlendes Gehalt in finanzielle Schwierigkeiten. Auch für euch als Lehrer:innen ist es deshalb sehr wichtig, sich privat, aber auch beruflich für alle Eventualitäten abzusichern. Versicherungen gibt es dabei für alles, von Kranken-, Renten- und Hausratversicherungen bis hin zu Versicherungen für euer Handy oder eure Brille. Doch nicht alle davon sind auch sinnvoll und es fällt oft schwer zu durchblicken, welche Angebote wirklich notwendig sind. In diesem Artikel haben wir deshalb für euch zusammengefasst, welche Versicherungen für euch als Lehrkräfte besonders wichtig sind. 

Muss für alle: Krankenversicherung 

Krank werden kann jeder mal und in den meisten Fällen kann man nicht einmal etwas dafür. Die Kosten für die Genesung sind jedoch, je nach Erkrankung, oft sehr hoch und nicht in jedem Fall selbst zu stemmen. Deshalb besteht in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Doch auch ohne diese wäre auf eine Krankenversicherung als Lehrer:in in keinstem Fall zu verzichten! Denn jede Lehrkraft ist  großem Stress, viel Zeitdruck und einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt. Deshalb neigen viele Lehrer:innen zu einer erhöhten Anfälligkeit für physische und psychische Beschwerden. Außerdem bringt der Lehrberuf unweigerlich einen dauerhaften Kontakt zu einer Vielzahl verschiedener Menschen mit sich, was zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko führt, da vor allem Kinder oft und schnell kränkeln und sich Erkrankungen innerhalb des Schulgebäudes rasend schnell verbreiten. Sinnvoll ist eine gute Krankenversicherung also in jedem Fall. Unterschieden wird hier generell in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Doch welche der beiden Optionen ist für euch als Lehrkraft sinnvoller? 

Seid ihr als Lehrer:in angestellt, so hat sich die Frage für euch größtenteils erübrigt. Denn für Angestellte ist die Mitgliedschaft in einer GKV fest vorgeschrieben, und zwar so lange, bis das Einkommen die festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro überstiegen hat. Doch auch bei der GKV habt ihr Entscheidungsfreiheit: Es gibt viele verschiedene Anbieter, auch wenn sich die Leistungen zu etwa 90 Prozent der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind und sich somit überschneiden, lohnt es sich, vor dem Abschluss einen zweiten Blick auf die einzelnen Angebote zu werfen. 

Für die verbeamteten Lehrer:innen unter euch lohnt es sich jedoch finanziell meist nicht, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Denn der Dienstherr zahlt keine finanzielle Unterstützung und so sind die Beiträge sehr teuer und schwierig alleine zu stemmen. Für euch ist im Regelfall deshalb die private Krankenversicherung die bessere Alternative. Denn Beamt:innen haben den großen Vorteil, dass sich der Dienstherr mit der sogenannten Beihilfe je nach Bundesland zu rund 50 Prozent an den Kosten beteiligt. Außerdem erhält man mit der PKV deutlich mehr Leistungen als bei einer gesetzlichen Versicherung. Solltet ihr euch deshalb für eine private Krankenversicherung entscheiden, könnt ihr euch aus einer Vielzahl an Angeboten die beste Versicherung für euch und eure Bedürfnisse auswählen. Hierfür ist es sehr wichtig, sich im Vorfeld darüber im Klaren zu sein, welche Leistungen ihr abgedeckt haben wollt oder müsst, denn nur so könnt ihr das beste Angebot für euch finden. 

Doch Vorsicht! Habt ihr einmal eine private Krankenversicherung abgeschlossen, ist es sehr schwierig, wieder in die GKV zu wechseln. Gerade junge Lehrer:innen sollten sich deshalb gut überlegen, für welche der beiden Optionen sie sich entscheiden. 

Für den Fall der Fälle: Haftpflichtversicherung  

Die Haftpflichtversicherung ist von den benötigten Absicherungen wohl mit die wichtigste und am häufigsten benötigte, denn es kann jederzeit aufgrund von Unachtsamkeit zu einem Schadensfall jeglicher Art kommen. Für diesen muss der Verursacher die Verantwortung übernehmen, denn wer anderen einen Schaden zufügt, ist per Gesetz dazu verpflichtet, diesen dem Geschädigten zu ersetzen (§823 BGB). Und das kann manchmal ganz schön teuer werden. Es spielt keine Rolle, ob der Schaden vorsätzlich oder aufgrund von Fahrlässigkeit geschehen ist; der Verursacher haftet immer mit seinem gesamten Vermögen. 

Die Haftpflichtversicherung steht euch deshalb mit drei wichtigen Aufgaben zur Seite: 

Im ersten Schritt prüft sie, ob überhaupt ein berechtigter Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen euch besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt sie die Forderungen ab. Stellen sich die Forderungen des Geschädigten als berechtigt heraus, werden die entstandenen Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen, wenn der Schaden von euch nicht vorsätzlich vorgenommen wurde. 

Für diese Leistung solltet ihr bei einer Haftpflichtversicherung jedoch auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis achten. Denn nicht jede Versicherung deckt alle eure zu versichernden Angelegenheiten ab, aber auch nicht jeder Preis ist gerechtfertigt. Eine faire Versicherung sollte euch in den meisten Fällen nicht mehr als 50 bis 70 Euro pro Jahr kosten. 

Doch mit der Haftpflichtversicherung ist in erster Linie nur euer Privatleben abgesichert. Was passiert aber, wenn während eures Unterrichts ein solcher Schaden, zum Beispiel das Verletzten eines Schülers, geschieht? In diesem Fall können die Eltern Schmerzensgeld verlangen. Auch hier gilt vorwiegend: Ihr haftet mit eurem eigenen Vermögen. Deshalb ist es wichtig, auch eine sogenannte Diensthaftpflicht einzubinden. Zwar ist in erster Linie euer Dienstherr für die Schadensersatzansprüche verantwortlich, dieser kann euch jedoch jederzeit mit in Verantwortung ziehen, was auch als “Regress” bezeichnet wird. Besonders bei Personenschäden kann das schnell in die Millionenhöhe gehen und die private Haftpflichtversicherung deckt die Arbeitszeit nicht ab. Gerade als Lehrkraft ist die Diensthaftpflichtversicherung deshalb unverzichtbar! 

Finanziell abgesichert: Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung 

Nicht mehr im eigenen Beruf arbeiten können: Für viele ist das unvorstellbar. „Mir wird das schon nicht passieren..." – aber was, wenn doch? Statistisch gesehen geht jeder vierte Deutsche einmal in seinem Leben berufsunfähig. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, selbst einmal betroffen zu sein, gar nicht so gering wie gedacht. Berufsunfähig zu sein bedeutet, dass man mindestens sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist zu arbeiten. Dann ist man auf den Ersatz des wegfallenden Einkommens angewiesen, denn die Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers und die anschließende Leistung der Krankenkasse ist begrenzt und überbrückt oft nicht den gesamten Zeitraum, in dem ihr ausfallt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt euch für genau diesen Fall Sicherheit und schützt euch vor finanziellen Lücken. Beim Abschluss werden von eurer Seite zwei wichtige Punkte festgelegt: Zum einen wird das Jahr bestimmt, bis zu welchem ihr abgesichert seid. Dieses sollte im Idealfall natürlich das voraussichtliche Rentenalter sein. Zum anderen legt ihr einen Zeitpunkt fest, bis zu welchem ihr die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt haben möchtet. 

Für die verbeamteten Lehrer:innen unter euch ist zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung relevant. Dienstunfähigkeit bedeutet: Der Dienstherr entscheidet, dass der Beamte aus gesundheitlichen, psychischen oder körperlichen Gründen momentan nicht in der Lage ist, den Beruf als Lehrer auszuüben. Die Meinung eines Arztes spielt hierbei keine Rolle, deshalb kann es sein, dass du deinen Beruf zwar nicht mehr ausüben kannst, die Bedingungen für das Auszahlen der Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht erfüllt sind. Deshalb ist es für Beamt:innen wichtig, eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen, damit ihr auch in diesem Fall abgesichert seid. 

Möchtet ihr euch noch mehr mit dem Thema Versicherung beschäftigen? Mit diesem Video von dem Kanal „Finanztip“ könnt ihr euch zusätzlich darüber informieren, welche Versicherungen auch für euch als Privatperson relevant sind und welche ihr euch sparen könnt. 

Habt ihr noch weitere Tipps zum Thema Versicherungen? Dann lasst diese für eure Kolleg:innen in den Kommentaren!  

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