Promotion? Elternzeit? – GEW kritisiert Entwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz!

Von
Theo Westphal
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10
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April 2023
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Promotion? Elternzeit? – GEW kritisiert Entwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz!

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Theo Westphal

Berlin. Die Ampelregierung hat am 17. März eine Reform des schon lange von vielen Wissenschaftler:innen kritisierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgestellt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte den Gesetzentwurf und forderte die Koalition dazu auf, „nachzulegen“. Das Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMFD) setzt sich mit der Initiative zum Ziel, Wissenschaftler:innen frühzeitige Perspektiven aufzuzeigen, indem mehr unbefristete Stellen geschaffen werden und das Forschen allgemein familienfreundlicher gestaltet wird.

GEW fordert härtere Reformen

Der mutmaßlich kontroverseste Eckpunkt des Gesetzesentwurf behandelt die Postdoc-Phase. Also die Zeit nach Erlangung des Doktortitels und die Zeit des befristeten Arbeitens an einer Universität oder einer Forschungseinrichtung. Demnach wurde die Höchstbefristungsdauer in dieser Phase von sechs auf drei Jahre reduziert. Das setzt die jungen Wissenschaftler:innen unter hohen Druck, da sie nun – durch fehlende Entfristungsmöglichkeiten für die Zeit danach – sehr schnell mit Arbeitslosigkeit konfrontiert werden könnten. Die GEW führt aus, dass Postdocs sichere Perspektiven brauchen und ihnen die Chance auf eine Dauerstelle gegeben werden muss.

Auch für Promovierende fordert die GEW umfassendere Entlastungen in der schlussendlichen Reform. So soll die vom BMFD angestrebte dreijährige Mindestvertragslaufzeit von Doktoranden an Forschungseinrichtungen erhöht werden, da die durchschnittliche Promotionsdauer 5,7 Jahre beträgt und Doktoranden in der Vergangenheit häufig von ihren Forschungseinrichtungen “entlassen” worden sind, bevor sie überhaupt mit ihrer Dissertation anfangen konnten. Deswegen fordert die GEW eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Jahren.

Auch die angestrebte Verbesserung der Familienfreundlichkeit des Gesetzesentwurfs wird von der GEW kritisiert.  Laut Andreas Keller, stellvertretenden GEW-Vorsitzenden und Hochschulexperten, ist das Versprechen der Ampelkoalition, die familien- und behindertenpolitische Komponente für alle verbindlich zu machen, nicht eingetreten. Darüber hinaus soll es in der Hand des Arbeitgebers bleiben, die befristeten Verträge der Wissenschaftler:innen zu verlängern, die eine Elternzeit beanspruchen oder eine Behinderung oder chronische Krankheit haben.

Schlussendlich konstatiert die GEW, dass das Vorstellen möglicher Eckpunkte ein guter und notwendiger Schritt des BMFD war, um den Beginn einer nachhaltigen Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu markieren. Noch, und so waren auch die Rückmeldungen sämtlicher junger Wissenschaftler:innen, hinken die möglichen Reformen aber sowohl den Versprechungen als auch den Erwartungen hinterher. Denn schon seit zwei Jahren monieren viele junge Wissenschaftler:innen mit den Hashtags #IchBinHanna und #DauerstellenFürDaueraufgaben ihre prekäre berufliche Situation, aufgrund befristeter Arbeitsverträge. Die Ampel muss also nachlegen, sonst wird die Lage für junge Forschende bedrohlicher und die Flucht in Wirtschaft und Ausland noch größer.

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