Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören

Auf einem Verkehrsschild steht: "Kinderrechte Grundgesetz" daneben befindet sich eine Ampel, die auf rot steht.

Seit dem 8. Juni 2021 ist es traurige Realität: Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist für diese Legislaturperiode gescheitert. Warum wir diese Entscheidung sehr kritisch sehen und warum wir finden, dass Kinderrechte im Grundgesetz auch einen erheblichen Einfluss auf die Zukunft (digitaler) Bildung hätten, erfahrt ihr nun von uns.

Die 1989 beschlossene Kinderrechtskonvention der UN, zu deren Umsetzung sich Deutschland im Jahr 1992 verpflichtet hat, sieht unter anderem die Rechte auf Bildung und Partizipation vor. Diese zu wahren bedeutet, Kindern den Zugang zu Bildung zu ermöglichen, ihre Meinung anzuhören und diese in alltägliche sowie staatliche Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen – insbesondere, wenn sie von diesen Entscheidungen maßgeblich betroffen sind, wie es im Bereich Bildung der Fall ist.

Wissen ist Macht

Aber warum sollen diese Rechte überhaupt in unser Grundgesetz aufgenommen werden, wenn sie doch bereits in der Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind? Hier greifen mehrere Aspekte ineinander: zum einen würde die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ihre Sichtbarkeit und Relevanz erhöhen, denn nicht zuletzt handelt es bei unserem Grundgesetz um das höchste Wertesystem, an dem sich Staat und Justiz orientieren müssen. Zum anderen würde das konkret bedeuten, Kinder bei politischen Entscheidungen wie dem Bau und der Weiterentwicklung von Bildungseinrichtungen aktiv mit einzubeziehen und diese entsprechend auszustatten. So ist das Grundgesetz beispielsweise Teil der Curricula, doch wie sieht es mit den Kinderrechten aus? Nur wer von seinen Rechten weiß, kann auch aktiv Gebrauch davon machen. Die Aufnahme der Kinderrechte würde also die Kompetenzen der Schüler:innen im schulpolitischen Raum automatisch erweitern.

Sommerschule

Zukunft digitaler Bildung gemeinsam gestalten

Als ZDB sind wir nicht nur an der Weiterentwicklung digitaler Bildung interessiert, sondern stehen hierzu auch im stetigen Austausch mit Lehrer:innen, Bildungsexpert:innen und anderen Akteur:innen des Bildungssektors. Dabei haben wir auch die größte Gruppe im Blick, die von bildungspolitischen Entwicklungen betroffen ist: die Schüler:innen aller Schulformen. Diese sollen die Zukunft digitaler Bildung aktiv mitgestalten können. Auch wenn Kinder Träger:innen aller Grundrechte sind, werden sie aufgrund ihrer Reife und geringeren Lebenserfahrung oft nicht so gehört und ernst genommen wie Personen über 18 Jahren. Dass Kinder staatlichen Entscheidungen in Bereichen, die sie konkret betreffen, passiv ausgesetzt sind, ohne ein Mitspracherecht zu haben, wurde besonders im vergangenen Jahr der Pandemie besonders deutlich.

Wir befürworten die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz – nicht nur, um diese sichtbarer zu machen. Sichtbarer zu sein und gehört zu werden – genau das wünschen wir uns für die Schüler:innen. Wir möchten uns mit dafür einsetzen, dass ihre Stimme Gewicht hat; dass auch sie die Zukunft ihrer Bildung aktiv mit verändern und gestalten können. Das in der Kinderrechtskonvention verankerter Recht auf Bildung, Zugang zu den Medien sowie die Berücksichtigung des Kinderwillens und das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sind hierbei zentrale Punkte. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist also längst überfällig – und es bleibt zu hoffen, dass sie in naher Zukunft realisiert wird.

Was sind Eure Erfahrungen? Finden Kinderrechte im Schulalltag bereits genug Beachtung? Ist es notwendig, sie auch im Grundgesetz zu verankern? Schreibt uns Eure Meinung zum Thema in die Kommentare!

Weitere Updates aus den Bereichen Politik und Bildung findet ihr hier!

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