Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass künftig in allen Abiturzeugnissen ein Vermerk stehen muss, wenn eine Prüfungserleichterung gegolten hat. Dieser Vermerk darf nicht wie bisher auf Legasthenie beschränkt sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass künftig in allen Abiturzeugnissen ein Vermerk stehen muss, wenn eine Prüfungserleichterung gegolten hat. Dieser Vermerk darf nicht wie bisher auf Legasthenie beschränkt sein.